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Schulkonferenz

Warum gibt es Schulkonferenzen?

Schulentwicklung findet auf verschiedenen Ebenen und in verschiedene Richtungen statt. Konferenzen wurden zu dem Zweck eingerichtet und gesetzlich verankert, dass sich die Mitarbeitenden in der «gerahmten Selbstbestimmung» (Teilautonomie) auch «buttom up» aktiv einbringen und Themen, die ihnen wichtig sind, zur Sprache bringen können. 

Schulkonferenzen müssen einerseits von der Schulleitung vor allen wichtigen Entscheidungen einbezogen werden. Andererseits können die Schulkonferenzen auch selbst die Initiative ergreifen und aktiv Themen bearbeiten, die den Konferenzmitgliedern wichtig sind.

Daneben gibt es auch verschiedenste andere Gefässe, in denen eine Schule weiterentwickelt wird (z.B. Fachgruppen, Q-Teams, Stufenteams, pädagogische Teams, Steuergruppen,...), die Schulkonferenz ist aber der Ort, wo alles zusammenläuft.

Schulkonferenzen sind also zum Einen eine Plattform, wo Schul- und Unterrichtsentwicklung mit allen am Standort abgestimmt wird. Ausserdem sind sie ein wichtiger Ort der beruflichen Identifikation und ein Barometer fürs Schulklima.

Wer ist Mitglied der Schulkonferenz?

Alle an einer Schule pädagogisch tätigen Personen und die Schulleitung.

Teilnehmende mit beratender Stimme: z.B. schulexterne Mitglieder des Schulrates, BibliothekarIn, SozialarbeiterInnen, HauswartIn

Gäste: z.B. externe Fachpersonen, VSL-Mitglied, etc.

Aufgaben der Schulkonferenz?

Sie nehmen Stellung zu allen wichtigen Fragen, die ihre Schule betreffen. Sie können dies passiv tun, indem sie ihr Anhörungsrecht wahrnehmen oder aktiv, indem sie Bedürfnisse der Konferenzmitglieder aufnehmen.

Sie geben bei Konsultationen ihre Stellungnahme zuhanden der KSBS ab.

Sie stellen Anträge an die Schulleitung.

Sie geben im Rahmen des Q-Managements der Schulleitung ein Feedback zur Leitungsqualität.

Sie wählen eine oder mehrere Personen in den Konferenzvorstand.

Leitung der Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz wird vom Konferenzvorstand geleitet. Er bereitet die Konferenz gemeinsam mit der Schulleitung vor und lädt zur Konferenz ein (mit Traktandenliste).

Er steht in regem Austausch mit dem Kollegium, nimmt dessen Anliegen oder Anregungen auf und vertritt kollektive Anliegen gegenüber der Schulleitung. Er trifft sich dafür regelmässig mit der Schulleitung.

Er nimmt sein Anhörungsrecht bei der Besetzung der Schulleitung wahr.

Er delegiert eine Vertretung des Konferenzvorstands (oder des Schulhauses) in den Vorstand der KSBS und informiert sich über laufende Schulentwicklungsthemen. (Information und kantonale Vernetzung) Er entscheidet, welche KSBS-Konsultationen er der Schulkonferenz in welcher Form vorlegen will.